Vertragsbedingungen für Kandidaten

 
des
heartcruiting
Tommy Artus
Brunnenweg 4
98617 Meiningen
- nachfolgend Auftragnehmer - 
 
 
Präambel
1. Der Auftragnehmer ist eine Firma im Bereich der Personalberatung und -vermittlung mit langjähriger Erfahrung und gefestigten Klientenbeziehungen.
2. Der Kandidat interessiert sich für neue berufliche Herausforderungen und wendet sich im Rahmen der Stellensuche an den Auftragnehmer.
 
§ 1 Maßgebliche Bedingungen
1. Diese Vertragsbedingungen gelten für den Auftrag zur Vermittlung von Stellen zwischen dem Kandidaten und dem Auftragnehmer.
2. Die Bezeichnung „Auftrag“ umfasst das Vertragsverhältnis unmaßgeblich des entsprechenden Vertragstyps. 
 
§ 2 Leistungsumfang
1. Der Auftragnehmer informiert den Kandidaten über aktuelle, auf sein Berufsprofil passende Vakanzen. Bei Interesse des Kandidaten bezüglich der mitgeteilten Stelle übermittelt der Auftragnehmer die Daten des Kandidaten an den ausschreibenden Klienten und stellt bei gegenseitigem Interesse den Kontakt zwischen Klient und Kandidat her.
2. Der Auftragnehmer ist ebenfalls dazu berechtigt, die Daten des Kandidaten einem Klienten zur Verfügung zu stellen und bei Interesse des Klienten dem Kandidaten ein entsprechendes Stellenangebot vorzuschlagen.
3. Der Auftragnehmer ist nicht dazu verpflichtet, den Kandidaten über aktuelle Vakanzen zu informieren oder Stellenangebote zu offerieren. Es wird durch den Auftragnehmer kein wirtschaftlicher Erfolg, insbesondere kein Arbeitsvertragsabschluss zwischen Klienten und Kandidaten oder Kandidaten und Auftragnehmer geschuldet.
4. Sollte der Kandidat eine Stelle, die durch den Auftragnehmer vermittelt wurde, annehmen, ist er dazu verpflichtet, den Auftragnehmer diesbezüglich zu unterrichten und das vereinbarte Gehalt nebst Zusatzleistungen mitzuteilen.
 
§ 3 keine Vergütung oder Aufwendungsersatz
1. Der Kandidat schuldet dem Auftragnehmer keinerlei Vergütung oder anderen Ersatz für getätigte Aufwendungen für die oben genannte Leistung.
2. Der Kandidat hat gegen den Auftragnehmer keinerlei Ansprüche auf Aufwendungsersatz oder andere Kosten, die er im Rahmen einer Bewerbung oder eines Bewerbungsgespräches aufwendet.
 
 
§ 4 Laufzeit / Beendigung
Das Vertragsverhältnis besteht für unbestimmte Zeit und kann jederzeit von beiden Parteien mit sofortiger Wirkung beendet werden. Die Kündigung ist schriftlich oder elektronisch gegenüber der jeweils anderen Vertragspartei zu erklären.
 
§ 5 Vertraulichkeit/ Geheimhaltung
1. Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig zur Geheimhaltung vertraulicher Informationen.
2. „Vertrauliche Informationen“ im Sinne des Abs. (1) sind alle wirtschaftlichen, technologischen, wissenschaftlichen, patentrechtlichen und anderen internen Informationen der Vertragsparteien bezüglich Geschäftsstrategien, Schutzrechten, Entwicklungen, Produktionen und Verwendung von Informationen der Vertragsparteien, die bereits mitgeteilt wurden oder während der Laufzeit dieses Vertrags mitgeteilt werden.
3. Von der Verpflichtung zur Geheimhaltung ausgenommen sind solche Informationen einer Vertragspartei,
- die sich schon vor Übergabe durch diese Vertragspartei im Besitz der jeweils anderen Vertragspartei befanden,
- die zum Zeitpunkt der Übergabe bereits öffentlich bekannt waren,
- die nach ihrer Übergabe durch Veröffentlichung oder in sonstiger Weise allgemein bekannt werden, es sei denn, dies geschieht durch eine Verletzung der in dem vorliegenden Vertrag geregelten Geheimhaltungsverpflichtung durch eine der Vertragsparteien.
 
§ 6 Datenschutz
Der Auftragnehmer erhebt personenbezogene Daten des Kandidaten zum Zweck der Vertragsdurchführung sowie zur Erfüllung seiner vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Weiter dürfen die Parteien die Daten des jeweils anderen auch zur Eigenwerbung nutzen. Dies erfolgt auf Grundlage des Artikel 6 Abs. 1 f) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet grundsätzlich nicht statt, außer es besteht eine gesetzliche Frist oder ist zur Vertragsdurchführung erforderlich. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind und soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten des Betroffenen ist möglich. Zudem hat der Betroffene das Recht auf Datenübertragung, Löschung, Berichtigung, Einschränkung oder Sperrung der personenbezogenen Daten. Entsprechende Fragen und Anträge kann der Betroffene direkt an den Auftragnehmer richten. Der Betroffene hat zudem das Recht, unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs, auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn er der Ansicht ist, dass die Datenverarbeitungsprozesse des Auftragnehmers gegen datenschutzrechtliche Regelungen verstoßen.
 
§ 7 Streitbeilegung
Allgemeine Informationspflichten zur alternativen Streitbeilegung nach Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz):
 
Die europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbelegung (OS) zur Verfügung, die Sie unter dieser Adresse finden: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet und auch nicht bereit.
 
§ 8 Schlussbestimmungen
1. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Kandidat seinen Firmensitz im Ausland hat.
3. Die Vertragssprache ist deutsch. Ein Vertragstext ist bei dem Auftragnehmer gespeichert und kann jederzeit vom Kandidaten auf elektronischem Wege angefragt werden.
 
Stand: Juni 2024